Phthalate bzw. Weichmacher werden hauptsächlich Kunststoffen beigemischt, damit diese geschmeidig, weich und im Gebrauch elastisch bleiben. Diese auch Phthalate genannten chemischen Verbindungen haben jedoch je nach Zusammensetzung ganz unterschiedliche gesundheitsschädliche Wirkungen.
So gibt es beispielsweise Weichmacher, die das Hormonsystem negativ beeinflussen, andere wiederum können langfristig gesehen sogar die Leber schädigen. Einige Chemikalien wirken sich zudem giftig auf die Fortpflanzungsorgane aus: Sie verringern die Qualität der Spermien, indem sie auf Dauer die Hoden schädigen.
Eine Studie in Schweden zeigte außerdem einen deutlichen Zusammenhang zwischen Produkten, die Weichmacher enthalten, und teilweise starken allergischen Symptomen. Ganz besonders gefährlich: Phthalate stehen in dem Ruf, Babys bereits im Mutterleib zu schädigen. Generell gelten Kinder als ganz besonders gefährdet.
Der Grund: Die Weichmacher dünsten kontinuierlich aus, da sie chemisch im Kunststoff nicht fest gebunden sind. Auf diese Weise gelangen sie nicht nur in die Umwelt, sondern natürlich auch in den menschlichen Körper. Erst wenn das entsprechende Produkt vollkommen porös und praktisch unbrauchbar geworden ist, können Sie davon ausgehen, dass die Weichmacher zumindest zum größten Teil entwichen sind. Bis dahin vergeht aber oft eine lange Zeit.
Um die Gesundheit von allen Verbrauchern zu schützen, wurden daher für die verschiedenen Weichmacher unterschiedliche Grenzwerte festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Innerhalb der EU dürfen einige als besonders riskant eingestufte Phthalate schon seit 2005 nicht mehr für die Produktion von Babyartikeln und Kinderspielzeug verwendet werden. Dabei handelt es sich unter anderem um die chemischen Verbindungen DEHP, DBP und BBP. Dieses Verbot überwachen in der Regel die Umwelt- oder Verbraucherschutzministerien der jeweiligen Bundesländer. Stichproben und Untersuchungen haben in der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass noch immer zahlreiche Produkte für Babys und Kinder Weichmacher enthalten. Für Alltagsprodukte gilt dieses Verbot ohnehin noch nicht. So wurden beispielsweise bereits in vielen Buntstiften Weichmacher festgestellt.
Möchten Sie für Ihre Kinder oder Enkel ein Planschbecken oder ein anderes Wasserspielzeug aus PVC kaufen, so sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der gewünschte Artikel entsprechend gekennzeichnet ist. Entweder finden Sie auf dem Produkt den Hinweis "Frei von Weichmachern/Phthalaten" oder das Siegel "BPA-frei". In beiden Fällen können Sie das Planschbecken oder das Wasserspielzeug bedenkenlos erwerben.